In einem Lufthansa-Flugzeug müssen externe Batterien grundsätzlich bestimmte Vorschriften hinsichtlich Größe und Kapazität erfüllen. Im Handgepäck sind grundsätzlich externe Akkus mit einer Kapazität von bis zu 100 Wattstunden (Wh) erlaubt. Externe Batterien mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh können nach vorheriger Genehmigung durch Lufthansa zugelassen werden. Es ist wichtig, vor Reiseantritt die aktuellen Richtlinien der Fluggesellschaft zu prüfen, da sich diese Vorschriften ändern können.
Wenn Sie einen externen Akku in Ihrem Koffer, insbesondere im aufgegebenen Gepäck, haben, kann dieser strengen Vorschriften unterliegen. Die meisten Fluggesellschaften, darunter auch Lufthansa, empfehlen aufgrund der potenziellen Brandgefahr, die mit Lithium-Ionen-Batterien einhergeht, die Mitnahme externer Batterien im Handgepäck. Wenn sich in Ihrem aufgegebenen Koffer eine externe Batterie befindet, verstößt dies möglicherweise gegen Sicherheitsvorschriften und kann zu Komplikationen oder zur Beschlagnahmung führen.
Externe Akkus auf Flügen sind grundsätzlich auf eine maximale Kapazität von 100 Wh begrenzt, ohne dass eine besondere Genehmigung erforderlich ist. Für Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh verlangen Fluggesellschaften häufig eine vorherige Genehmigung. Spezifische Kapazitätsgrenzen und Anforderungen können je nach Fluggesellschaft unterschiedlich sein. Informieren Sie sich daher unbedingt vor Ihrem Flug über die Vorschriften Ihrer Fluggesellschaft.
Lufthansa ist für ihre strengen Handgepäckbestimmungen bekannt. Die Fluggesellschaft hat bestimmte Abmessungen und Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck und ist bestrebt, diese Grenzwerte einzuhalten. Externe Batterien sowie andere elektronische Geräte und Gegenstände müssen den Vorschriften der Fluggesellschaft entsprechen und für Sicherheitskontrollen leicht zugänglich sein.
Um eine Powerbank im Flugzeug mitzuführen, muss sie im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Stellen Sie sicher, dass die Kapazität des externen Akkus den Vorschriften der Fluggesellschaft entspricht. Seien Sie bereit, bei der Sicherheitskontrolle den externen Akku für eine separate Kontrolle aus Ihrer Tasche zu entfernen. Überprüfen Sie immer die neuesten Richtlinien Ihrer Fluggesellschaft, um deren Einhaltung sicherzustellen.
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